# Allgemeine Geschäftsbedingungen für bimetrics

**Fassung vom 15. September 2026 · für Geschäftskunden**

Anlagen zu diesen AGB: [Leistungsbeschreibung](leistungsbeschreibung.md) sowie [Anbieterwechsel, Datenabruf und Löschung](exit.md). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt ergänzend der [Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich seiner Anlagen](avv.md).

## 1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsunterlagen

1.1 Anbieter der Software bimetrics ist die bimetrics GmbH, Kornstraße 1, 77652 Offenburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 731349, vertreten durch den Geschäftsführer Kermin Zahirovic. Kontakt: support@bimetrics.de.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde schließt den Vertrag für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit. Wer für einen anderen handelt, muss hierzu bevollmächtigt sein und den Vertragspartner zutreffend angeben. Für Verbraucher ist das Angebot nicht bestimmt.

1.3 Vertragsbestandteile sind die Bestellung mit dem ausgewählten Tarif, die bei Vertragsschluss bereitgestellte Leistungsbeschreibung, diese AGB, die Anlage „Anbieterwechsel, Datenabruf und Löschung“ und, soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, der Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich seiner Anlagen. Individualvereinbarungen haben Vorrang. Im Übrigen gehen die konkrete Bestellung und ausdrücklich vereinbarte besondere Leistungsbedingungen den allgemeinen Bestimmungen vor. Für den Gegenstand der Auftragsverarbeitung geht der AVV einschließlich seiner Anlagen den übrigen allgemeinen Bedingungen vor.

1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn bimetrics ihrer Geltung zustimmt. Die Bereitstellung der Software allein bedeutet keine Zustimmung. Datenschutzhinweise informieren über Verarbeitungsvorgänge; sie ersetzen weder den AVV noch eine erforderliche freiwillige Einwilligung.

## 2. Registrierung, Testphase und Vertragsschluss

2.1 Die handelnde Person gibt bei der Registrierung ihre zutreffenden Kontaktdaten an. Sie handelt für ihr eigenes Unternehmen oder als berechtigte Vertretung des Unternehmens, für das das Konto eröffnet wird. Die Unternehmensangaben des Kunden, insbesondere Firma oder vollständiger Name, Anschrift und Rechtsform, werden im Rahmen der Einrichtung in der vorgesehenen Stammdatenerfassung ergänzt und aktuell gehalten. Ansprechpartner sind nicht allein aufgrund ihrer Eintragung gesetzliche Vertreter. Eine Änderung von Stammdaten oder das Hinzufügen eines Unternehmensprofils bewirkt für sich keinen Wechsel des Vertragspartners. Vor Abgabe seiner Vertragserklärung kann der Kunde die zugehörigen Vertragsunterlagen speichern.

2.2 Durch Abschluss der Registrierung beantragt der Kunde einen kostenlosen Testzugang zu den im Registrierungsprozess angegebenen Bedingungen. Der Testvertrag kommt mit der Annahme durch bimetrics zustande, die durch eine Bestätigung in Textform oder durch die vereinbarte Freischaltung des Testzugangs erfolgen kann.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, dauert die Testphase sieben Tage ab erstmaliger Freischaltung. Sie umfasst insgesamt zehn Belegimporte, ein Unternehmensprofil und ein aktives Bankkonto sowie die in der Leistungsbeschreibung genannten Testfunktionen. Ein erneuter Zugang oder Tarifwechsel begründet keinen erneuten Testanspruch. Die Testphase endet ohne Kündigung und führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Abonnement. Der Zugang zu vorhandenen Daten nach Testende richtet sich nach Ziffer 14 und dem Anhang „Anbieterwechsel, Datenabruf und Löschung“.

2.4 Einen kostenpflichtigen Tarif bestellt der Kunde gesondert unter Anzeige von Preis, Abrechnungsperiode, Laufzeit und Leistungsumfang. Der Bezahlvertrag kommt mit der Annahme durch bimetrics in Textform oder mit Freischaltung des ausdrücklich bestellten Tarifs zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung ist nur dann eine Annahme, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird. Der Kunde erhält eine Vertragsbestätigung mit den maßgeblichen Vertragsunterlagen.

2.5 Bestehende Verträge, Rabatte und Sonderkonditionen werden durch eine neue Registrierung weiterer berechtigter Nutzer oder durch Veröffentlichung neuer AGB nicht automatisch ersetzt. Für einen Wechsel aus einem Bestandstarif werden die betroffenen Leistungen, Preise und entfallenden Sonderkonditionen vor der Vereinbarung des Wechsels kenntlich gemacht.

## 3. Gegenstand und Umfang der Leistungen

3.1 bimetrics stellt dem Kunden für die Vertragsdauer den vereinbarten browserbasierten Softwarezugang einschließlich der gebuchten Funktionen zur Verfügung. Geschuldet sind die in Bestellung und Leistungsbeschreibung bestimmten technischen Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Steuerersparnis oder die Anerkennung eines Geschäftsvorgangs durch Behörden oder Dritte wird nicht zugesagt.

3.2 Der Funktionsumfang umfasst nach Maßgabe des Tarifs insbesondere die Erfassung und Verarbeitung von Belegen, Rechnungserstellung, Buchungsvorbereitung und Buchungen, Kontoumsatzimport und Zuordnungen sowie Auswertungen und Exporte. Unterstützte Formate, steuerliche Fallgestaltungen und Schnittstellen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die zugesagte Funktionsfähigkeit wird durch Prüf- und Mitwirkungspflichten des Kunden nicht eingeschränkt.

3.3 bimetrics erbringt im Rahmen dieses Softwarevertrags keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung, keine Abschlussprüfung und keine Vertretung gegenüber Behörden. Der Kunde entscheidet, ob für seinen Geschäftsvorfall fachkundige Beratung erforderlich ist. Eine gesondert vereinbarte Beratungsleistung oder ausdrücklich vereinbarte Behördenübermittlung bedarf eigener Leistungsbedingungen.

3.4 Als zukünftig, geplant oder noch nicht verfügbar gekennzeichnete Funktionen werden erst mit gesondert vereinbarter Freischaltung Teil der laufenden Leistung. Konkrete individuelle Zusagen bleiben unberührt. Test- oder experimentelle Funktionen werden vor ihrer Nutzung als solche gekennzeichnet; ihre Nutzung verändert nicht die Qualitätspflichten für die regulären Vertragsfunktionen.

3.5 Die Datenverarbeitung erfolgt auf Systemen von bimetrics und eingesetzten Dienstleistern. Für deren Einsatz und Änderungen gelten die datenschutzrechtlichen Vereinbarungen. Eine Standort- oder Sicherheitszusage gilt nur in dem konkret vereinbarten Umfang.

## 4. KI, automatische Verarbeitung und fachliche Prüfung

4.1 Automatische Erkennung, Kategorisierung und Zuordnung können unvollständige oder unzutreffende Ergebnisse liefern. Der Kunde prüft die für seine Weiterverarbeitung wesentlichen Angaben am Original und korrigiert erkennbare Fehler. Dies gilt insbesondere für Rechnungspartner, Beträge, Steuermerkmale, Leistungsdatum, Zahlungszuordnung und Buchungskategorie.

4.2 Bei Regeln und wiederkehrenden Abläufen prüft der Kunde deren Voraussetzungen und Wirkungen vor Aktivierung. Aktivierte Regeln können entsprechende Folgefälle ohne erneute Einzelbestätigung vorbereiten oder verarbeiten, soweit die jeweilige Funktion dies vorsieht. Der Kunde kontrolliert die Ergebnisse in einem seinem Geschäftsvolumen und Risiko angemessenen Umfang und passt unzutreffende Regeln an oder pausiert sie.

4.3 Die Software unterscheidet bearbeitbare Entwürfe, Vorschläge und verbindliche Verarbeitungsschritte. Vor einer vom Kunden veranlassten Finalisierung, einem Versand oder einem Export mit Festschreibung prüft der Kunde die hierfür angezeigten Daten und Hinweise. Bereits festgeschriebene Buchungen können nach Maßgabe der Funktion gegebenenfalls nur durch Storno oder Korrekturbuchung berichtigt werden.

4.4 Verantwortlich für die Richtigkeit der bereitgestellten Ausgangsdaten, die tatsächlichen Umstände seiner Geschäftsvorfälle sowie die erforderliche fachliche Entscheidung bleibt der Kunde. bimetrics bleibt verantwortlich für die vertragsgemäße technische Verarbeitung innerhalb des vereinbarten Programmumfangs und für eigene Pflichtverletzungen nach Ziffer 12. Diese Regelungen enthalten keine Garantie für ein fehlerfreies KI-Ergebnis und keinen Ausschluss der vereinbarten Softwareleistung.

4.5 Der Kunde darf nur Daten bereitstellen, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist. Für besondere Kategorien personenbezogener Daten, Berufsgeheimnisse oder andere besonders geschützte Inhalte sind der vereinbarte Verarbeitungsumfang und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen vor Nutzung abzugleichen. Eine dafür nicht vereinbarte Spezialverarbeitung darf nicht allein aus der allgemeinen Möglichkeit zum Dateiimport abgeleitet werden.

## 5. Nutzer, Unternehmensprofile und zulässige Nutzung

5.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die Vertragsdauer beschränktes Recht, die Software für die vereinbarten geschäftlichen Zwecke durch die berechtigten Nutzer zu verwenden. Berechtigte Mitarbeitende und beauftragte Steuerberater können innerhalb des vorgesehenen Rollenmodells eingebunden werden. Nutzungsrechte für zusätzliche Unternehmen richten sich nach dem gebuchten Umfang und der Berechtigung des Kunden, deren Daten zu verarbeiten.

5.2 Der Kunde vergibt Zugänge und Rollen bedarfsgerecht, schützt Zugangsdaten und API-Schlüssel und entzieht ausgeschiedenen oder nicht mehr berechtigten Personen den Zugriff. Persönliche Zugänge dürfen nicht zur Umgehung von Nutzergrenzen geteilt werden. Bei Anzeichen eines Missbrauchs informiert der Kunde bimetrics unverzüglich und wirkt an angemessenen Sicherungsmaßnahmen mit. Verantwortlichkeit und Mitverschulden richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

5.3 Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, unberechtigte Zugriffe auf fremde Daten, Schadsoftware, die Umgehung von Schutz- oder Tarifmechanismen und eine absichtliche Beeinträchtigung der Systemsicherheit. Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen bleiben zulässig. Sicherheitsprüfungen mit möglicher Auswirkung auf fremde Daten oder den laufenden Betrieb sind vorab abzustimmen.

5.4 API-Nutzung und automatisierte Zugriffe erfolgen innerhalb dokumentierter Schnittstellen und vereinbarter Grenzen. Eine Nutzerzahl ohne numerisches Limit begründet keine unbegrenzte Rechen-, Import-, Speicher- oder API-Kapazität. Quantitative Begrenzungen werden vor Vertragsschluss oder gesondert vereinbart; vorübergehende Maßnahmen gegen konkrete Überlastung oder Missbrauch richten sich nach Ziffer 10.

## 6. Belege, Kontingente und Mitwirkung

6.1 Belegkontingente gelten für den vereinbarten Nutzungsmonat und den zugehörigen Vertragsverbund. Bei jährlicher Zahlung entsteht kein frei auf einmal nutzbares Jahreskontingent. Bereits zugelassene und noch in Verarbeitung befindliche Belegimporte können das Kontingent nach der Leistungsbeschreibung belegen. Für die Anrechnung von Wiederholungen, bereits vorhandenen Dateien und fehlgeschlagenen Importen gilt die Leistungsbeschreibung.

6.2 Bei ausgeschöpftem Kontingent können weitere neue Vorgänge zurückgewiesen oder bis zur nächsten Periode beziehungsweise einer vereinbarten Erweiterung zurückgestellt werden. Der jeweilige Status wird angezeigt. Eine Überschreitung löst ohne gesonderte Bestellung keine zusätzliche entgeltliche Leistung aus. Bereits vorhandene Daten werden nicht allein wegen einer Kontingentüberschreitung gelöscht.

6.3 Der Kunde stellt die auf seiner Seite erforderlichen Systemvoraussetzungen, Berechtigungen und Daten bereit. Er beschreibt erkannte Störungen möglichst mit Zeitpunkt, betroffener Funktion und relevanten Umständen. Die fehlende sofortige Reproduzierbarkeit eines Fehlers beseitigt Mängelrechte nicht.

6.4 Der Kunde organisiert seine gesetzlichen Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten. Er nutzt die angebotenen Exportmöglichkeiten in angemessenen Abständen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist. Dies entlastet bimetrics nicht von vereinbarten Pflichten zur Datensicherung, Datenbereitstellung und Wiederherstellung. Ein fortdauerndes steuerliches Archiv nach Vertragsende bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

## 7. Vergütung, Abrechnung und Tarifwechsel

7.1 Es gelten die in der Bestellung ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Monatliche oder jährliche Entgelte werden für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus fällig, sofern die Bestellung nichts anderes bestimmt. Zahlungsweise und Fälligkeit werden im Bestellprozess und auf der Rechnung ausgewiesen.

7.2 Zusätzliche Leistungen und Erweiterungen bedürfen einer Bestellung. Vor einem Tarifwechsel werden der neue Umfang, der Wirksamkeitszeitpunkt und etwaige zeitanteilige Entgelte angezeigt. Ein Upgrade wird nach wirksamer Vereinbarung und der dafür erforderlichen erfolgreichen Zahlung freigeschaltet. Ein vereinbarter Downgrade gilt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Der Kunde wählt nötigenfalls die innerhalb des neuen Tarifs weiter zu nutzenden Profile oder Verbindungen aus; der Umgang mit übrigen Daten richtet sich nach dem Anhang „Anbieterwechsel, Datenabruf und Löschung“.

7.3 Preisänderungen für einen laufenden Vertrag bedürfen einer Vereinbarung. Ein geänderter öffentlicher Tarifpreis allein verändert den Kundenvertrag nicht. Gesetzlich bedingte Änderungen des anzuwendenden Umsatzsteuersatzes werden entsprechend berücksichtigt. Sonderkonditionen bleiben bis zu einer wirksamen abweichenden Vereinbarung bestehen.

7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Eine Sperrung richtet sich zusätzlich nach Ziffer 10. Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen sowie mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben bestehen.

## 8. Wartung, Weiterentwicklung und Support

8.1 bimetrics betreibt und pflegt die vereinbarte Software und behebt vertragsrelevante Fehler. Technisch notwendige Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen können die Nutzung zeitweise einschränken. Planbare wesentliche Einschränkungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt und möglichst in nutzungsarme Zeiten gelegt. Bei konkreten Sicherheitsgefahren kann eine vorherige Ankündigung entfallen; bimetrics informiert dann, sobald dies ohne Gefährdung der Maßnahme möglich ist.

8.2 Die Software wird weiterentwickelt. Anpassungen an technische Anforderungen, Sicherheitsbedrohungen, verbindliche Rechtsänderungen oder Änderungen angebundener Schnittstellen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Vertragszweck sowie wesentliche Funktionen erhalten. Eine wesentliche Einschränkung vereinbarter Leistungen oder Änderung des Preises folgt daraus nicht; hierfür ist eine gesonderte Vereinbarung oder ein gesetzlich zulässiges Verfahren erforderlich.

8.3 Support erfolgt über support@bimetrics.de für Fragen und Störungen der Software. Vereinbarte Priorisierung richtet sich nach dem Tarif und der Auswirkung der Störung. Konkrete Servicezeiten, Reaktionsfristen und Verfügbarkeitsquoten gelten nur, soweit sie ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt sind. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Bereitstellung und angemessenen Mängelbeseitigung bleibt bestehen.

8.4 Supportzugriff auf Kundendaten erfolgt zweckgebunden und nach den datenschutzrechtlichen Vereinbarungen. Ein Supportkontakt erteilt keine allgemeine Erlaubnis zur dauerhaften Einsicht in sämtliche Unternehmensdaten. Erforderliche Freigaben, gesetzliche Zugriffe und Maßnahmen zur Abwehr konkreter Sicherheitsgefahren sind gesondert zu berücksichtigen.

## 9. Externe Dienste und Schnittstellen

9.1 Der Kunde erteilt erforderliche Bank-, Zahlungs- oder sonstige Verbindungsfreigaben selbst und hält sie aktuell. Verfügbarkeit und Aktualität importierter Fremddaten können von der jeweiligen Bank oder einem anderen externen Dienst abhängen. bimetrics schuldet die vereinbarte technische Integration und den ordnungsgemäßen Umgang mit erkennbaren Übertragungsfehlern; eine vollständige oder fristgerechte Datenlieferung eines vom Kunden separat beauftragten Dritten wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zugesagt.

9.2 Eigene Dienstleister von bimetrics sind von gesonderten Vertragsverhältnissen des Kunden zu unterscheiden. Der Einsatz eigener Dienstleister befreit bimetrics nicht von den eigenen Vertragspflichten und der gesetzlichen Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen. Bedingungen eines fremden Anbieters werden dem Kunden nicht allein durch ihre Erwähnung in diesen AGB als zusätzliche Verpflichtung auferlegt.

## 10. Vorübergehende Sperrung

10.1 bimetrics darf einen Zugang oder einzelne Funktionen vorübergehend einschränken, soweit dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Systeme oder Daten, bei hinreichend belegter rechtswidriger Nutzung oder zur Reaktion auf eine erhebliche Vertragspflichtverletzung erforderlich und verhältnismäßig ist.

10.2 Außer bei einer Gefahr, die sofortiges Handeln erfordert, wird der Kunde zuvor unter Angabe des Grundes informiert und erhält eine angemessene Frist zur Abhilfe. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Sperrung erst nach Mahnung, angemessener Zahlungsfrist und Ankündigung der Sperrung. Berechtigte Einwendungen des Kunden sind zu prüfen.

10.3 Die Maßnahme wird auf betroffene Zugänge oder Funktionen beschränkt, soweit dies ausreicht, und nach Wegfall des Grundes unverzüglich aufgehoben. Der Kunde erhält eine Kontaktmöglichkeit zur Klärung. Gesetzliche Datenzugangs- und Wechselrechte werden erhalten; bei einem Sicherheitsrisiko wird ein geeigneter gesicherter Zugangsweg vorgesehen. Eine Sperrung stellt keine Löschanweisung dar.

## 11. Mängelrechte

11.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte unter Berücksichtigung des vereinbarten Leistungsumfangs. bimetrics erhält, soweit gesetzlich erforderlich, Gelegenheit zur Abhilfe. Eine zumutbare Zwischenlösung kann der vorübergehenden Fehlerbehandlung dienen, ohne dauerhaft eine geschuldete wesentliche Funktion zu ersetzen.

11.2 Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 12. Soweit mietrechtliche Vorschriften Anwendung finden, ist die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung wegen bereits bei Vertragsschluss vorhandener Mängel nach § 536a Abs. 1 erste Alternative BGB ausgeschlossen. Ziffer 12.1, insbesondere übernommene Garantien und zwingende gesetzliche Haftung, bleibt unberührt. Mängelbeseitigung, Minderung und gesetzliche Beendigungsrechte werden durch diesen Ausschluss nicht beseitigt.

## 12. Haftung

12.1 bimetrics haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet bimetrics im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

12.3 Außerhalb der Fälle nach Ziffer 12.1 ist bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten die Haftung ausgeschlossen. Die Regelungen gelten entsprechend zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeitender und Erfüllungsgehilfen von bimetrics.

12.4 Für Datenverlust und Wiederherstellung gelten dieselben Haftungsmaßstäbe. Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere bei schuldhaft unterlassener zumutbarer Datensicherung oder Nichtbeachtung eines konkreten Warnhinweises, wird nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nach seinem ursächlichen Beitrag berücksichtigt. Eigene Sicherungs- und Wiederherstellungspflichten von bimetrics bleiben maßgeblich.

12.5 Diese Bestimmungen begrenzen keine Rechte betroffener Personen nach der DSGVO und keine Pflichten gegenüber Behörden. Für die Haftung der Parteien untereinander im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung gilt ergänzend der AVV; zwingende Haftung und Rückgriffsrechte bleiben unberührt.

## 13. Kundeninhalte, Schutzrechte und Vertraulichkeit

13.1 Rechte an eingebrachten Dokumenten und Inhalten verbleiben beim jeweiligen Berechtigten. Der Kunde räumt bimetrics nur die Befugnisse ein, die zur vereinbarten Verarbeitung, Speicherung, Übermittlung, Sicherung und Bereitstellung einschließlich der beauftragten Dienstleister erforderlich sind. Ein allgemeines Recht zur Nutzung der Kundeninhalte für das Training allgemein verwendbarer KI-Modelle wird dadurch nicht eingeräumt.

13.2 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei einschließlich Geschäftsgeheimnissen vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Zulässig bleiben erforderliche Weitergaben an zur Vertraulichkeit verpflichtete Beschäftigte, Berater und Dienstleister sowie gesetzlich gebotene Offenlegungen. Soweit rechtlich zulässig, wird die andere Partei vor einer verpflichtenden Offenlegung informiert. Die Pflicht gilt nach Vertragsende fort, solange die Information vertraulich ist.

13.3 Macht ein Dritter wegen einer vom Kunden schuldhaft veranlassten rechtswidrigen Nutzung oder einer schuldhaften Verletzung von Rechten an eingebrachten Inhalten berechtigte Ansprüche gegen bimetrics geltend, stellt der Kunde bimetrics im Umfang seiner Verantwortlichkeit von diesen Ansprüchen und angemessenen erforderlichen Abwehrkosten frei. Dies gilt nicht, soweit bimetrics den Anspruch selbst zu vertreten hat.

13.4 bimetrics informiert den Kunden unverzüglich, ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Abwehr und stimmt Anerkenntnisse oder Vergleiche, die ihn belasten, mit ihm ab. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Ohne Abstimmung eingegangene Verpflichtungen werden nicht allein durch diese Klausel auf den Kunden verlagert. Eine verschuldensunabhängige Freistellung oder eine Zahlung auf erstes Anfordern wird nicht vereinbart.

## 14. Laufzeit, Kündigung und Daten nach Vertragsende

14.1 Der Bezahlvertrag beginnt zum bestätigten Leistungsbeginn. Bei monatlicher Buchung beträgt die erste Laufzeit einen Monat und verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat. Bei jährlicher Buchung beträgt sie zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate. Jede Partei kann zum Ende der laufenden Periode kündigen; die Kündigung muss spätestens vor Beginn der nächsten Periode zugehen. Abweichende individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt.

14.2 Der Kunde kann über den angebotenen Vertragsverwaltungsweg oder in Textform an support@bimetrics.de kündigen. bimetrics bestätigt Eingang und Beendigungszeitpunkt in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen; gesetzlich erforderliche Abmahnungen oder Fristen zur Abhilfe sind einzuhalten.

14.3 Ordentliche Kündigung, Anbieterwechsel, Kontoschließung und Löschanweisung sind unterschiedliche Vorgänge. Für den Wechsel und den Datenabruf einschließlich nach einer Testphase gilt die Anlage „Anbieterwechsel, Datenabruf und Löschung“. Gesetzliche Wechselrechte werden nicht durch die Laufzeitregelung beschränkt. Ein Auftrag zur Datenlöschung beendet ein Abonnement nur, wenn dies zugleich erklärt wird oder sich die Beendigung aus den gesetzlichen Wechselregeln ergibt; bimetrics informiert über erkennbare Unklarheiten.

14.4 Nach dem Ende der Nutzung erfolgen Rückgabe und Löschung nach dem Anhang „Anbieterwechsel, Datenabruf und Löschung“ und dem AVV. Ein mehrjähriger Archivdienst gehört nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung zur Leistung. Daten dürfen nicht vorzeitig gelöscht werden, solange vereinbarte oder gesetzliche Abrufrechte oder eine wirksame Aufbewahrungsvereinbarung entgegenstehen. Eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten von bimetrics werden auf die davon erfassten Daten beschränkt.

## 15. Änderungen der Bedingungen und Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Schweigen des Kunden gilt nicht allgemein als Zustimmung. Berichtigungen ohne Änderung von Rechten oder Pflichten können mitgeteilt werden; die in Ziffer 8.2 geregelten technischen Anpassungen bleiben möglich.

15.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist der Sitz von bimetrics Gerichtsstand. Zwingende ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt. Für andere Kunden wird durch diese Klausel kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet.

15.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Individualvereinbarungen bleiben unabhängig von der Form wirksam, soweit das Gesetz keine bestimmte Form verlangt.
