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bimetrics

Datenexport und Anbieterwechsel

Fassung 15.09.2026Alle Vertragsunterlagen

Stand: 15. September 2026

Für einen vollständigen Anbieterwechsel oder die Übernahme Ihrer Daten erreichen Sie uns unter support@bimetrics.de. Wir stimmen die betroffenen Unternehmen, den berechtigten Empfänger, den Stichtag und den sicheren Übertragungsweg mit Ihnen ab. Die Fristen und Rechte ergeben sich aus der vereinbarten Anlage Anbieterwechsel, Datenabruf und Löschung. Der betreute Abruf steht auch nach Test- oder Abonnementende innerhalb der vereinbarten Abruffrist zur Verfügung und setzt keinen neuen Kauf voraus.

1. Daten und Formate

BereichBereitstellung
Unternehmen, Kontakte und EinstellungenStrukturierte Stammdaten, Adressen, kundeneigene Einstellungen, Regeln und Zuordnungen.
Belege und weitere DateienNoch gespeicherte Originale und zugehörige alternative Formate; Attribute, Bearbeitungsstatus und Beziehungen. Originale bleiben im gespeicherten Format.
BuchhaltungKonten, Buchungen, Steuermerkmale, Stornos, Verknüpfungen sowie verfügbare Änderungs- und Bearbeitungshistorien.
BankdatenKonten, importierte und zurückgestellte Bewegungen sowie Zuordnungen; keine Zugangsschlüssel zum Bankdienst.
Rechnungen und AngeboteEntwürfe, Rechnungs-/Angebotsdaten und verfügbare zugehörige Dateien.
Weitere genutzte FunktionenGespeicherte Sammlungen, Verträge und weitere für das betroffene Konto verwendete Fachkategorien.
Konto und ZusammenarbeitZugehörige Vertrags- und Abonnementdaten, relevante Nutzer-/Mitgliedschaftsangaben und Verarbeitungsnachweise. Fremde Konten derselben Person werden nicht mit ausgegeben.

Der betreute strukturierte Export verwendet NDJSON in UTF-8: Jede Zeile enthält einen Datensatz als JSON-Objekt. Das Schema bimetrics-customer-export-v1 verwendet stabile Kennungen zur Verknüpfung der Tabellen. Der mitgelieferte Datenkatalog beschreibt Tabellen, Felder, SQL-Datentypen und bekannte Beziehungen sowie ausgewählte Betragskonventionen. Zeitstempel enthalten eine Zeitzone; reine Datumswerte enthalten keine Uhrzeit. Dezimalwerte sind verlustfrei zu lesen. Die Bedeutung von Beträgen und Vorzeichen richtet sich nach dem jeweiligen Fachfeld, nicht pauschal nach Euro oder Cent.

Dateien werden separat ausgegeben. Die Zuordnung zu Unternehmen und Fachdaten, Dateityp, vorhandener Originalname, Größe und SHA-256-Prüfsumme stehen im Paket. Ein Manifest führt Umfang, Stichtag, Dateizahlen und gegebenenfalls erforderliche Ergänzungen auf. Prüfsummen ermöglichen eine Integritätskontrolle; sie sind keine elektronische Signatur.

2. Ergänzende Exporte in der Anwendung

Je nach Funktion stehen Einzelbeleg-Downloads, Beleg-ZIP, Buchungs-CSV, Banktransaktions-CSV und DATEV-Exporte zur Verfügung. Filter, Zeitraum und gewählte Optionen bestimmen deren Umfang. Diese Fachexporte ersetzen für sich allein keinen vollständigen Anbieterwechsel.

Ein DATEV-Export kann abhängig von der Auswahl Buchungen festschreiben und Exporthistorien erzeugen. Für den betreuten Gesamtexport werden keine Buchungen allein zum Zweck der Datenbereitstellung festgeschrieben. Auf fehlende oder gesondert bereitzustellende Daten, etwa zurückgestellte Bankbewegungen, weisen wir hin.

3. Vollständigkeit und Grenzen

Vor der Übergabe gleichen wir die beauftragten Unternehmen und Datenkategorien mit dem Paket ab. Eine noch referenzierte, aber fehlende oder beschädigte Datei wird als Fehler behandelt und nicht stillschweigend ausgelassen. Laufende Importe und Änderungen werden für die abschließende Übergabe abgestimmt.

Vertragsdokumente zu Annahmebelegen und einschlägige Daten aus gesonderten Support-, Abrechnungs- oder anderen Dienstsystemen werden bei Bedarf ergänzend bereitgestellt. Ein technisches Manifest bestätigt nur seinen ausdrücklich bezeichneten Umfang. Der gesamte Wechsel wird gesondert als vollständig bestätigt, wenn die erforderlichen Ergänzungen und Prüfungen abgeschlossen sind.

Nicht ausgegeben werden Passwörter, interne Zugangsschlüssel, fremde Kundendaten und Informationen, die nicht zum berechtigten Exportumfang gehören. Ausschlüsse werden auf die betroffenen Informationen begrenzt und erläutert. Kundeneigene Daten und exportierbare Metadaten werden nicht pauschal als Geschäftsgeheimnisse ausgeschlossen. Bereits rechtmäßig gelöschte Daten können nicht erneut bereitgestellt werden.

4. Übernahme und sicherer Abruf

Die Bereitstellung erfolgt über einen abgestimmten geschützten Kanal an den verifizierten Empfänger. Bei größeren Beständen kann sie in nachvollziehbare Teilpakete aufgeteilt werden. Paketbeschreibung und Integritätsangaben begleiten die Übergabe. Die konkrete technische Schnittstelle beziehungsweise Downloadmöglichkeit teilen wir im Wechselvorgang mit.

Der strukturierte Export ist kein direkt wiederherstellbares Systembackup. Für einen Zielanbieter kann eine Zuordnung oder Umwandlung der Felder erforderlich sein. Wir unterstützen im vereinbarten und gesetzlich geschuldeten Umfang. Originaldateien und maschinenlesbare Daten können vom Kunden oder Zielanbieter mit geeigneten Werkzeugen verarbeitet werden.

Kündigung, Export und Löschung sind getrennte Schritte. Der Abruf eines Pakets löst keine automatische Löschung aus. Arbeitskopien und Bereitstellungen werden nach dem vereinbarten Abruf und den einschlägigen Löschregeln entfernt.

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