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E-Rechnungspflicht · Stand September 2026

E-Rechnungspflicht 2027 und 2028

Was seit 2025 gilt, was 2027 und 2028 kommt und was du bis dahin klärst. Ein kurzer Überblick für Unternehmen in Deutschland.

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Zeitplan

Vier Stufen von 2025 bis 2028

Der vereinfachte Regelfall für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Umsatz, Leistungsart und Unternehmensstatus entscheiden im Einzelfall.

  1. Empfang ermöglichen

    Alle Unternehmen im Inland

    Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang aus. Das gilt auch für Kleinunternehmer.

  2. Übergangszeit

    Alle Unternehmen im Inland

    Papierrechnungen bleiben möglich, PDF-Rechnungen und andere Formate mit Zustimmung des Empfängers.

  3. Ausstellungspflicht

    Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro

    Rechnungen an andere Unternehmen im Inland gehen dann grundsätzlich als E-Rechnung, EDI mit Zustimmung bleibt bis Ende 2027 möglich. Wer darunter liegt, darf bis Ende 2027 noch Papier oder mit Zustimmung PDF nutzen.

  4. Ausstellungspflicht

    Alle Unternehmen im B2B-Regelfall

    Die Übergangsfristen enden. Ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern.

Stand September 2026. Quelle und Details: aktuelle BMF-FAQ zur E-Rechnung. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Betrifft mich das?

Wer betroffen ist und wer nicht

Rechnungen an Unternehmen im Inland

Betroffen. Ausstellen ab 2027 oder ab 2028, je nach Gesamtumsatz 2026.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Ausstellen: ausgenommen. Empfangen: ja, seit 2025.

Privatkunden und Kleinbeträge

Rechnungen an Privatpersonen und bis 250 Euro brutto sind ausgenommen.

Weitere Ausnahmen gelten etwa für Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze. Eine E-Rechnung bleibt dort freiwillig möglich.

Checkliste

Fünf Schritte bis zu deinem Stichtag

  1. Empfang klären

    Wohin kommen E-Rechnungen, und wer kann sie lesbar öffnen? Das gilt schon seit 2025.

    In bimetricsBelegadresse, Upload oder API. XRechnung (UBL und CII) und ZUGFeRD mit lesbarer Vorschau. E-Rechnung empfangen
  2. Umsatz 2026 einordnen

    Über 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026: Ausstellungspflicht ab 2027, sonst ab 2028. Im Zweifel mit der Steuerberatung klären.

  3. Rechnungsprogramm prüfen

    Erzeugt es eine E-Rechnung nach EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL?

    In bimetricsZUGFeRD / Factur-X nach EN 16931 (COMFORT). PDF und XML werden vor dem Abschluss geprüft. Rechnungen schreiben
  4. Kundendaten vervollständigen

    Anschrift und bei Firmen in der EU die USt-IdNr. Fehlende Angaben kosten später Zeit.

    In bimetricsbimetrics ermittelt den Steuerfall aus Kunde und Leistung und nennt fehlende Angaben vor dem Abschluss.
  5. Mit Geschäftskunden abstimmen

    Welches Format erwarten deine Kunden, und wohin soll die Rechnung gehen?

    In bimetricsDie XML-Daten gibt es zusätzlich als eigene Datei, das Profil EXTENDED auf Wunsch. Eine Ausgabe als XRechnung und eine Peppol-Anbindung gibt es derzeit nicht.

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grundlage sind § 14 und § 27 Abs. 38 UStG, die BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025 und die BMF-FAQ zur E-Rechnung.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

FAQ

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Empfangen müssen Unternehmen im Inland E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Rechnungen an andere Unternehmen im Inland stellen sie ab 2027 als E-Rechnung aus, wenn ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro lag, sonst ab 2028. Ausgenommen sind unter anderem Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto.

Welcher Umsatz zählt für die 800.000-Euro-Grenze?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im Vorjahr, für 2027 also der Umsatz 2026. Das ist nicht unbedingt der Umsatz aus der Gewinnrechnung. Im Zweifel klärst du das mit deiner Steuerberatung.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Ein reines PDF ist eine sonstige Rechnung. Zwischen Unternehmen im Inland geht es nur in der Übergangszeit mit Zustimmung des Empfängers; bei den Ausnahmen, etwa Kleinbeträgen oder Rechnungen an Privatpersonen, bleibt es zulässig.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber seit 2025 empfangen können. Wer zur Regelbesteuerung wechselt, für den gelten die allgemeinen Regeln zum Ausstellen.

Wie hilft bimetrics bei der E-Rechnung?

bimetrics liest eingehende XRechnungen (UBL und CII) und ZUGFeRD-Rechnungen aus, die per Belegadresse, Upload oder API ankommen. Aus Mails übernimmst du die vorausgewählte E-Rechnung, danach liegen Rechnungsdaten und Positionen am Beleg. Eigene Rechnungen schreibst du als ZUGFeRD nach EN 16931; PDF und XML werden vor dem Abschluss geprüft. Eine Ausgabe als XRechnung und eine Peppol-Anbindung gibt es derzeit nicht.

Noch Fragen? Schreib uns eine E-Mail an hey@bimetrics.de

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