Zeitplan
Vier Stufen von 2025 bis 2028
Der vereinfachte Regelfall für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Umsatz, Leistungsart und Unternehmensstatus entscheiden im Einzelfall.
Empfang ermöglichen
Alle Unternehmen im Inland
Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang aus. Das gilt auch für Kleinunternehmer.
Übergangszeit
Alle Unternehmen im Inland
Papierrechnungen bleiben möglich, PDF-Rechnungen und andere Formate mit Zustimmung des Empfängers.
Ausstellungspflicht
Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro
Rechnungen an andere Unternehmen im Inland gehen dann grundsätzlich als E-Rechnung, EDI mit Zustimmung bleibt bis Ende 2027 möglich. Wer darunter liegt, darf bis Ende 2027 noch Papier oder mit Zustimmung PDF nutzen.
Ausstellungspflicht
Alle Unternehmen im B2B-Regelfall
Die Übergangsfristen enden. Ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern.
Stand September 2026. Quelle und Details: aktuelle BMF-FAQ zur E-Rechnung. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Betrifft mich das?
Wer betroffen ist und wer nicht
Rechnungen an Unternehmen im Inland
Betroffen. Ausstellen ab 2027 oder ab 2028, je nach Gesamtumsatz 2026.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Ausstellen: ausgenommen. Empfangen: ja, seit 2025.
Privatkunden und Kleinbeträge
Rechnungen an Privatpersonen und bis 250 Euro brutto sind ausgenommen.
Weitere Ausnahmen gelten etwa für Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze. Eine E-Rechnung bleibt dort freiwillig möglich.
Checkliste
Fünf Schritte bis zu deinem Stichtag
Empfang klären
Wohin kommen E-Rechnungen, und wer kann sie lesbar öffnen? Das gilt schon seit 2025.
In bimetricsBelegadresse, Upload oder API. XRechnung (UBL und CII) und ZUGFeRD mit lesbarer Vorschau. E-Rechnung empfangenUmsatz 2026 einordnen
Über 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026: Ausstellungspflicht ab 2027, sonst ab 2028. Im Zweifel mit der Steuerberatung klären.
Rechnungsprogramm prüfen
Erzeugt es eine E-Rechnung nach EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL?
In bimetricsZUGFeRD / Factur-X nach EN 16931 (COMFORT). PDF und XML werden vor dem Abschluss geprüft. Rechnungen schreibenKundendaten vervollständigen
Anschrift und bei Firmen in der EU die USt-IdNr. Fehlende Angaben kosten später Zeit.
In bimetricsbimetrics ermittelt den Steuerfall aus Kunde und Leistung und nennt fehlende Angaben vor dem Abschluss.Mit Geschäftskunden abstimmen
Welches Format erwarten deine Kunden, und wohin soll die Rechnung gehen?
In bimetricsDie XML-Daten gibt es zusätzlich als eigene Datei, das Profil EXTENDED auf Wunsch. Eine Ausgabe als XRechnung und eine Peppol-Anbindung gibt es derzeit nicht.
Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grundlage sind § 14 und § 27 Abs. 38 UStG, die BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025 und die BMF-FAQ zur E-Rechnung.
Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht
FAQ
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Welcher Umsatz zählt für die 800.000-Euro-Grenze?
Ist ein PDF eine E-Rechnung?
Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?
Wie hilft bimetrics bei der E-Rechnung?
Noch Fragen? Schreib uns eine E-Mail an hey@bimetrics.de
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