Zum Inhalt springen
bimetrics

E-Rechnungspflicht · Stand 14. Oktober 2026

E-Rechnungspflicht 2027 und 2028

Musst du E-Rechnungen ausstellen? Prüfe deinen Fall, die Fristen und die Ausnahmen. Der Empfang ist für Unternehmen schon seit 2025 Pflicht.

7 Tage kostenlos testen · bis zu 100 Belege · endet automatisch

Betroffenheitscheck

Was gilt für deine Rechnung?

Prüfe eine konkrete Ausgangsrechnung deines Unternehmens. Je nach Fall brauchst du bis zu sechs Angaben. Die Einordnung unterscheidet zwischen Ausstellen und Empfangen.

Deine Ausgangsrechnung

Bei Betriebsstätten zählt, ob sie an diesem Umsatz beteiligt sind. Eine deutsche Steuernummer allein reicht nicht.

Deine Einordnung

Muss diese Rechnung eine E-Rechnung sein?

Beantworte die Fragen zu deiner Rechnung. Du erfährst, ob eine Ausnahme oder Übergangsfrist greift – und was unabhängig davon für den Empfang gilt.

Ohne Anmeldung. Deine Auswahl wird nur in diesem Browser verarbeitet.

Orientierung nach deutschem Umsatzsteuerrecht, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Anzahlungen, Korrekturen und jahresübergreifende Abrechnungen ist eine gesonderte Prüfung nötig. Grundlage: BMF-FAQ zur E-Rechnung.

Ausnahmen im Überblick

Welche Ausnahmen und Sonderfälle gibt es?

Die Pflicht betrifft grundsätzlich Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland für den Betrieb des Kunden. Diese Fälle sind ausgenommen oder müssen gesondert betrachtet werden – auch nach Ende der Übergangsfristen.

Ausnahmen und besondere Fälle bei der E-Rechnungspflicht, Stand 14. Oktober 2026
Dein FallWas beim Ausstellen gilt
KleinunternehmerNach § 19 UStG steuerfreie Umsätze dürfen weiterhin ohne strukturiertes E-Rechnungsformat abgerechnet werden. Das gilt auch ab 2028. Niedriger Umsatz allein genügt nicht, wenn du die Regelbesteuerung nutzt.§ 34a UStDV
Rechnungen bis 250 Euro bruttoBis einschließlich 250 Euro Gesamtbetrag darf eine sonstige Rechnung ausgestellt werden. Maßgeblich sind alle Positionen zusammen. Nicht anwendbar auf Umsätze nach §§ 3c, 6a oder 13b UStG, etwa Reverse Charge.§ 33 UStDV
Bestimmte steuerfreie UmsätzeDie Ausstellungspflicht greift nicht für tatsächlich nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze. Das ist keine pauschale Ausnahme für eine ganze Branche oder für jede Rechnung ohne Umsatzsteuer.§ 14 UStG
FahrausweiseFahrausweise, die als Rechnung nach § 34 UStDV gelten, dürfen sonstige Rechnungen bleiben. Nicht jede Beförderungsrechnung ist ein solcher Fahrausweis.§ 34 UStDV
PrivatkundenKauft der Empfänger privat, fällt der Verkauf nicht unter die B2B-E-Rechnungspflicht. Andere Rechnungspflichten können trotzdem gelten, etwa für bestimmte Grundstücksleistungen.§ 14 UStG
Ausland und öffentliche AuftraggeberDie deutsche B2B-Regel ist hier nicht die ganze Antwort. Bei Auslandsgeschäften sind Ansässigkeit und Leistungsort zu prüfen. Für Behörden können eigene Format- und Übermittlungsvorgaben schon heute gelten.E-Rechnung an die öffentliche Verwaltung

Eine Ausnahme beim Ausstellen befreit nicht vom Empfang. Auch Kleinunternehmer brauchen dafür seit 2025 einen Weg. Ein E-Mail-Postfach genügt für den Empfang; so öffnest und verarbeitest du die erhaltenen E-Rechnungen. Ein einfaches PDF braucht auch bei einer Ausnahme die Zustimmung des Empfängers.

Drei fiktive Beispiele

2027 umstellen, 2028 umstellen oder ausgenommen?

GmbH mit 1,2 Millionen Euro Gesamtumsatz

Gesamtumsatz 2026: 1.200.000 Euro. Die GmbH berechnet einem Unternehmen im Inland eine Beratung über 1.190 Euro brutto. Leistung und Versand: Februar 2027.

Grundsätzlich als E-Rechnung

Der Vorjahresumsatz liegt über 800.000 Euro, die Rechnung über 250 Euro. Ohne besondere Ausnahme wie die befristete EDI-Regel reicht ein einfaches PDF nicht.

Designstudio mit 180.000 Euro Gesamtumsatz

Gesamtumsatz 2026: 180.000 Euro, Regelbesteuerung. Das Studio berechnet einem Unternehmen im Inland 595 Euro brutto. Leistung und Versand: Juni 2027.

2027 noch Papier oder PDF möglich

Die Rechnung darf bis Ende 2027 noch auf Papier oder mit Zustimmung als PDF übermittelt werden. Für entsprechende Leistungen ab 2028 braucht das Studio eine E-Rechnung.

Kleinunternehmerin mit einem Firmenkunden

Eine Übersetzerin nutzt § 19 UStG und stellt einem Unternehmen im Inland 450 Euro ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Leistung und Versand: März 2028.

E-Rechnungsformat freiwillig, Empfang erforderlich

Für ihren nach § 19 steuerfreien Umsatz bleibt die Ausnahme bestehen. E-Rechnungen ihrer Lieferanten muss sie trotzdem seit 2025 empfangen können.

Die 800.000-Euro-Grenze ist eine befristete Erleichterung. Die Ausnahme für nach § 19 steuerfreie Kleinunternehmerumsätze bleibt dagegen auch 2028 bestehen.

Zeitplan

Vier Stufen von 2025 bis 2028

Der vereinfachte Regelfall für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Ausnahmen bleiben bestehen; bei Übergangsfristen zählen Leistungsjahr und Übermittlungsfrist.

  1. Empfang ermöglichen

    Alle Unternehmen im Inland

    Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang aus. Das gilt auch für Kleinunternehmer.

  2. Übergangszeit

    Alle Unternehmen im Inland

    Papierrechnungen bleiben möglich, PDF-Rechnungen und andere Formate mit Zustimmung des Empfängers.

  3. Ausstellungspflicht

    Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro

    Rechnungen an andere Unternehmen im Inland gehen dann grundsätzlich als E-Rechnung, EDI mit Zustimmung bleibt bis Ende 2027 möglich. Bei höchstens 800.000 Euro Gesamtumsatz 2026 darfst du für Leistungen aus 2027 bis Ende 2027 noch Papier oder mit Zustimmung PDF übermitteln.

  4. Ausstellungspflicht

    Alle Unternehmen im B2B-Regelfall

    Die Übergangsfristen enden. Ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern.

Stand 14. Oktober 2026. Quelle und Details: aktuelle BMF-FAQ zur E-Rechnung. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Checkliste

Fünf Schritte bis zu deinem Stichtag

  1. Empfang klären

    Wohin kommen E-Rechnungen, und wer kann sie lesbar öffnen? Das gilt schon seit 2025.

    In bimetricsBelegadresse, Upload oder API. XRechnung (UBL und CII) und ZUGFeRD mit lesbarer Vorschau. E-Rechnung empfangen
  2. Umsatz 2026 einordnen

    Im B2B-Regelfall entscheidet 2026 über die Übergangsfrist für 2027. Bis einschließlich 800.000 Euro Gesamtumsatz ist sie verlängert. Sonderfälle und den maßgeblichen Umsatz mit deinem Steuerberater klären.

  3. Rechnungsprogramm prüfen

    Erzeugt es eine E-Rechnung nach EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL?

    In bimetricsZUGFeRD / Factur-X nach EN 16931 (COMFORT). PDF und XML werden vor dem Abschluss geprüft. Rechnungen schreiben
  4. Kundendaten vervollständigen

    Anschrift und bei Firmen in der EU die USt-IdNr. Fehlende Angaben kosten später Zeit.

    In bimetricsbimetrics ermittelt den Steuerfall aus Kunde und Leistung und nennt fehlende Angaben vor dem Abschluss.
  5. Mit Geschäftskunden abstimmen

    Welches Format erwarten deine Kunden, und wohin soll die Rechnung gehen?

    In bimetricsDie XML-Daten gibt es zusätzlich als eigene Datei, das Profil EXTENDED auf Wunsch. Eine Ausgabe als XRechnung und eine Peppol-Anbindung gibt es derzeit nicht. XRechnung oder ZUGFeRD: Welches Format passt?

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grundlage sind § 14 und § 27 Abs. 38 UStG, die BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025 und die BMF-FAQ zur E-Rechnung.

Vor dem Stichtag ausprobieren

Deine erste E-Rechnung erstellen

Sieh dir zuerst eine fertige ZUGFeRD-Musterrechnung mit PDF und XML an. Deine eigene Rechnung erstellst du anschließend in bimetrics – oder mit Claude oder ChatGPT: Kunde und Leistung nennen, Vorschau prüfen und die Rechnung ausdrücklich festschreiben lassen. bimetrics erzeugt die technisch geprüfte E-Rechnung mit ihrer Rechnungsnummer.

Du möchtest zunächst eine einzelne Rechnung ohne Konto erstellen? Im kostenlosen E-Rechnungsgenerator trägst du deine Angaben ein und lädst eine technisch geprüfte ZUGFeRD-Datei herunter.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

FAQ

Welche Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht bleiben ab 2028?

Ausnahmen beim Ausstellen bestehen unter anderem für nach § 19 UStG steuerfreie Kleinunternehmerumsätze, Kleinbetragsrechnungen bis einschließlich 250 Euro brutto, Fahrausweise nach § 34 UStDV und nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze. Die Kleinbetragsregel gilt nicht für Umsätze nach §§ 3c, 6a oder 13b UStG. Privatkäufe fallen nicht unter die B2B-Pflicht. Für öffentliche Auftraggeber sind zusätzliche Vorschriften zu beachten. Der Empfang bleibt für inländische Unternehmen seit 2025 erforderlich.

Muss ich bei genau 800.000 Euro schon 2027 E-Rechnungen ausstellen?

Nicht allein aufgrund dieser Umsatzhöhe. Bei genau 800.000 Euro Gesamtumsatz 2026 nach § 19 Abs. 2 UStG kannst du die verlängerte Übergangsfrist nutzen: Für Leistungen aus 2027 darfst du bis zum 31. Dezember 2027 noch Papier oder mit Zustimmung des Empfängers ein einfaches PDF übermitteln. Erst oberhalb der Grenze entfällt diese allgemeine Verlängerung.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Empfangen müssen Unternehmen im Inland E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Rechnungen an andere Unternehmen im Inland stellen sie ab 2027 als E-Rechnung aus, wenn ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro lag, sonst ab 2028. Ausgenommen sind unter anderem Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto.

Welcher Umsatz zählt für die 800.000-Euro-Grenze?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im Vorjahr, für 2027 also der Umsatz 2026. Das ist nicht unbedingt der Umsatz aus der Gewinnrechnung. Im Zweifel klärst du das mit deiner Steuerberatung.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Ein reines PDF ist eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten, zum Beispiel als XRechnung oder als ZUGFeRD im Profil EN 16931 (COMFORT). Ein einfaches PDF ist bei passenden Übergangsregeln oder Ausnahmen weiterhin möglich, setzt aber die Zustimmung des Empfängers voraus. Die Pflicht zur E-Rechnung ersetzt es nicht.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber seit 2025 empfangen können. Beim Wechsel zur Regelbesteuerung gelten die allgemeinen Regeln zum Ausstellen.

Wie hilft bimetrics bei der E-Rechnung?

bimetrics liest eingehende XRechnungen (UBL und CII) und ZUGFeRD-Rechnungen aus, die per Belegadresse, Upload oder API ankommen. Enthält eine E-Mail eine E-Rechnung und eine PDF-Kopie, ist die E-Rechnung beim Übernehmen automatisch ausgewählt. Ihre Rechnungsdaten und Positionen findest du anschließend am Beleg, zusammen mit einem Prüfbericht gegen die Norm EN 16931. Eigene Rechnungen schreibst du als ZUGFeRD nach EN 16931; PDF und XML werden vor dem Abschluss geprüft. Eine Ausgabe als XRechnung und eine Peppol-Anbindung gibt es derzeit nicht.

Noch Fragen? Schreib uns eine E-Mail an hey@bimetrics.de

Bring deinen ersten Beleg mit.

7 Tage kostenlos testen · bis zu 100 Belege · endet automatisch

Prüfe bimetrics mit den Belegen, Zahlungen und Abläufen, die für dein Unternehmen tatsächlich zählen.