Entwurf, Storno oder Rechnungskorrektur?
Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob die Rechnung schon ausgestellt ist, ob dein Kunde bezahlt hat und ob die ganze Rechnung falsch ist oder nur ein Teil.
Eine Rechnungskorrektur ist ein eigener Beleg. Die ursprüngliche Rechnung bleibt unverändert. Für deinen Kunden und deine Buchhaltung ist nachvollziehbar, was sich geändert hat.
- Noch ein Entwurf
- Ändere die Angaben direkt im Entwurf. Es gibt noch keine Rechnung, die du korrigieren müsstest.
- Unbezahlt und ganz falsch
- Storniere die Rechnung und stelle bei Bedarf eine neue aus. Der Storno ist möglich, solange weder eine Zahlung zugeordnet noch eine Rechnungskorrektur ausgestellt ist.
- Ein Teil falsch oder schon bezahlt
- Erstelle eine Rechnungskorrektur. Du minderst einzelne Positionen oder den ganzen Betrag, ohne die Rechnung neu zu schreiben.
So erstellst du die Rechnungskorrektur
01
Rechnung auswählen
Klicke unter Rechnungen → Rechnungskorrekturen auf „Rechnungskorrektur erstellen“ und wähle die ausgestellte Rechnung, die du korrigieren willst.
02
Grund und Beträge eintragen
Gib den Grund an und trage je Position ein, um wie viel du die Rechnung minderst: als Brutto- oder Nettobetrag oder als Menge. Mit „Rest übernehmen“ korrigierst du eine Position vollständig.
03
Vorschau prüfen und ausstellen
Prüfe Beträge und Steueraufteilung in der Vorschau. Erst mit „Korrektur verbindlich ausstellen“ erhält die Korrektur ihre Nummer und wird gebucht.
04
PDF an deinen Kunden geben
Lade die Rechnungskorrektur herunter und schicke sie deinem Kunden. bimetrics versendet nichts.
Empfänger, Steuersatz und Steuerfall übernimmt bimetrics aus der ursprünglichen Rechnung. Je Position siehst du, wie viel noch korrigierbar ist. So korrigierst du nie mehr, als berechnet wurde.
Ein Beispiel: zwei Stunden zu viel berechnet
Du hast 10 Beratungsstunden zu je 100,00 € netto berechnet, also 1.190,00 € mit 19 % Umsatzsteuer. Dein Kunde hat bezahlt. Geleistet hast du aber nur 8 Stunden.
In der Rechnungskorrektur minderst du die Position um 2 Stunden. bimetrics errechnet daraus 200,00 € netto und 238,00 € brutto. Die Rechnung beträgt danach noch 952,00 €. Weil dein Kunde 1.190,00 € gezahlt hat, steht ihm ein Guthaben von 238,00 € zu.
Fiktives Beispiel.
Erstattung und Verrechnung
Wenn dein Kunde schon bezahlt hat
Nach der Korrektur siehst du an der Rechnung, was bezahlt, bereits korrigiert und noch offen ist. Übersteigt die Zahlung den offenen Betrag, steht dort das Guthaben des Kunden. Dafür gibt es zwei Wege:
Mit einer offenen Rechnung verrechnen
Hat derselbe Kunde noch eine offene Rechnung, verrechnest du das Guthaben damit. bimetrics bucht beide Seiten gemeinsam; die Zielrechnung ist dann ganz oder teilweise ausgeglichen. Überwiesen wird nichts.
Eine erfolgte Erstattung festhalten
Hast du das Geld zurücküberwiesen, ordnest du den Bankumsatz der Rechnungskorrektur zu. Hast du aus der Barkasse oder über ein Verrechnungskonto erstattet, erfasst du die Erstattung direkt in bimetrics.
Ein falsch erfasster Ausgleich lässt sich mit einer Gegenbuchung zurücknehmen. Eine ausgestellte Rechnungskorrektur hebst du bei Bedarf mit einem Gegenbeleg vollständig auf; beide Dokumente bleiben erhalten.
Zahlungen und Erstattungen zuordnenMit KI-Assistent
Die Korrektur von deinem Assistenten vorbereiten lassen
Nenne Rechnung, Position und Grund. Dein Assistent liest, was noch korrigierbar ist, legt den Korrekturentwurf in bimetrics an und zeigt dir die Vorschau. Ausgestellt wird die Korrektur erst auf deinen ausdrücklichen Auftrag. Auch eine Verrechnung oder eine bereits erfolgte Erstattung kann er nach deiner Bestätigung erfassen.
Dafür braucht die Verbindung Schreibzugriff und die aktuelle MCP-Freigabe. Stornieren, versenden und überweisen kann der Assistent nicht. Der Beispielauftrag lässt sich anpassen; er wurde nicht ausgeführt.
Neue MCP-Funktionen freigebenEine Korrektur vorbereiten
Prompt anzeigen
Arbeite in meiner Firma [Firmenname]. Suche die ausgestellte Rechnung [Rechnungsnummer] an [Kunde]. Zeige mir, welche Beträge je Position noch korrigierbar sind. Prüfe, ob es zu dieser Rechnung schon einen offenen Korrekturentwurf gibt, und arbeite gegebenenfalls mit diesem weiter. Bereite dann die Rechnungskorrektur vor: [Position] um [Menge oder Bruttobetrag] mindern, Grund: [Grund]. Zeige mir die vollständige Vorschau und den Link in bimetrics. Stelle die Korrektur noch nicht aus.
Ziel des Auftrags: ein gespeicherter Korrekturentwurf mit Vorschau. Prüfe Positionen, Beträge und Grund, bevor du das Ausstellen beauftragst.
Fragen zur Rechnungskorrektur
Ist eine Rechnungskorrektur eine Gutschrift?
Kann ich eine bereits bezahlte Rechnung korrigieren?
Welche Nummer bekommt die Rechnungskorrektur?
Ist die Rechnungskorrektur eine E-Rechnung?
Kann ich eine Rechnung damit erhöhen?
Zahlt bimetrics das Guthaben an meinen Kunden aus?
Welche Rechnungen kann ich korrigieren?
Zählt eine Rechnungskorrektur zum Dokumentenkontingent?
Rechtsgrundlagen: § 14 UStG zu Rechnung und Gutschrift, § 31 Abs. 5 UStDV zur Berichtigung. Ob in deinem Fall eine Korrektur oder ein Storno passt, klärst du im Zweifel mit deinem Steuerberater.
Im Zusammenspiel
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